HausanschlußantragInformationen zum Trinkwasserhausanschluss

Damit die Herstellung eines Hausanschluss korrekt beantragt wird, nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Herstellung/ Veränderung eines Hausanschlusses. Bitte füllen Sie die erste Seite vollständig aus. Auf der zweiten Seite können Sie zwischen einer pauschalierten oder individiellen Berechnung auswählen. Sofern Sie bei der Beantragung noch keinen Installateur für Ihr Bauvorhaben beauftragt haben, können Sie uns den Antrag trotzdem zukommen lassen. Der Installateur muss jedoch vor der Herstellung des Anschlusses bei uns bekanntgegeben werden. Zur Vervollständigung müssen Sie dem Antrag noch einen Lageplan mit allen Gebäude- und Grundstücksgrenzen, sowie einen Grundriss mit Angabe des gewünschten Zählerplatzes beifügen. Alle Unterlagen müssen uns im Original vorliegen. Nutzen Sie daher bitte den Postweg oder kommen Sie nach Absprache eines Termins persönlich bei uns vorbei.

Auf Grund der individuellen Art eines jeden Hausanschlusses, kann man die Kosten schlecht pauschalisieren. Die Kosten variieren je nach Lage des Hauses und der Anzahl der installierten Zapfstellen im Haus. 

 

Bei der Planung, Ihr Grundstück oder Gebäude in unserem Versorgungsgebiet mit Trinkwasser versorgen zu lassen, benötigen sie einen entsprechenden Hausanschluss. Die zu beachtenden Rechts- und Vertragsgrundlagen stellen wir ihnen unter dem Menüpunkt >> Satzungen und Regelwerke<< zur Verfügung,

Der Hausanschluss beginnt immer mit der Hauptabsperrung auf unserer Versorgungsleitung und endet mit der ersten Absperreinrichtung in ihrem Haus. Danach beginnt Ihre Installation. Ausgenommen hiervon ist der Wasserzähler. Dieser verbleibt immer im Eigentum des Wasserverbandes Nordhannover und wird von uns gemäß dem geltenden Eichgesetz in Verbindung mit der Eichgültigkeitsverordnung turnusgemäß (Stichprobenprüfung) überprüft und ausgewechselt.

Herstellung eines Wasseranschlusses.

Neben Berechnungsansätzen zu den installierten Verbrauchstellen informiert sie das Antragsblatt über die Herstellung eines Hausanschlusses über die Ausgestaltung der Hausanschlussräumlichkeiten, sowie über die möglichen Betriebssituationen (Drücke, Einbautiefen der Leitungen und Weiteres) in unserem Versorgungsnetz. Diese Informationen sind zu beachten, denn sie bedingen einen möglichst störungsfreien dauerhaften Betrieb des Hauanschlusses.

Der Hausanschlussantrag wird in der Regel in der Zusammenarbeit mit Ihrem Installateur oder Ihrem Bauträger gestellt. Alle fachlich notwendigen Informationen erhalten Sie dort von den beauftragten Fachfirmen. Natürlich stehen auch wir Ihnen beratend, sofern unsere Anlagen betroffen sind, mit Rat und Tat zur Seite. Um den Hausanschluss fachlich korrekt und möglichst kostengünstig für sie erstellen zu können benötigen wir immer folgende Informationen bzw. Unterlagen.

  • Gewünschte Leistung des Anschlusses (l/s) aus der Berechnung der Seite 2 des Antrages.
  • Einen amtlichen Lageplan des Grundstückes, Maßstab 1:500 mit allen Grenzen und Gebäuden.
  • Einen Grundriss des Keller oder des Hauses mit Angabe des gewünschten Zählerplatzes.
  • Die Unterschrift des Grundstückseigentümers auf der ersten Seite des Antrages.
  • Die Unterschrift des die Hausinstallation ausführenden Fachunternehmens.
  • Sofern Leitungsrechte über fremde Grundstücke zur Erschließung Ihres Grundstückes benötigt werden sind die erforderlichen notariellen Grundbuchauszüge zum Nachweis der Eintragung ebenfalls beizufügen.

 Sobald alle Antragsunterlagen vollständig bei uns vorliegen, können wir Ihnen einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlich entstehenden Kosten erstellen.

Bis zum Baubeginn, nach Terminabsprache mit unserer technischen Abteilung, überweisen Sie bitte den im Kostenvoranschlag genannten Betrag auf unser Konto. Erst nach Zahlungseingang werden wir den Hausanschluss in Betrieb setzen. Dieses Verfahren ist notwendig um kosteneffektiv für unsere Kunden handeln zu können und Mehrfachanfahrten der Baustellen zu vermeiden.

Nach Fertigstellung des Trinkwasserhausanschlusses erhalten Sie dann eine differenzierte Rechnung über den zu zahlenden Baukostenzuschuss und die Hausanschlusskosten. Die Preisfindungen können Sie in den Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV des Wasserverbandes Nordhannover unter dem Menüpunkt >> Satzungen und Regelwerke<< erfahren.

 

  1. Veränderung eines Wasseranschlusses

Neben Berechnungsansätzen zu den installierten Verbrauchstellen informiert sie dieses Antragsblatt über die Ausgestaltung der Hausanschlussräumlichkeiten, sowie über die möglichen Betriebssituationen (Drücke, Einbautiefen der Leitungen und Weiteres) in unserem Versorgungsnetz. Diese Informationen sind zu beachten, denn sie bedingen einen möglichst störungsfreien dauerhaften Betrieb des Hauanschlusses.

Der Antrag zur Veränderung ihres Hausanschlusses wird in der Regel in Zusammenarbeit mit ihrem Installateur oder ihrem Bauträger durch sie gestellt. Alle fachlich notwendigen Informationen erhalte sie dort von den beauftragten Fachfirmen. Natürlich stehen auch wir ihnen beratend, sofern unsere Anlagen betroffen sind, mit Rat und Tat zur Seite. Um den Hausanschluss fachlich korrekt und möglichst kostengünstig für sie verändern zu können benötigen wir immer folgende Informationen.

  • Gewünschte Leistung des Anschlusses (l/s) aus der Berechnung der Seite 2 des Antrages (nur für den Fall einer Leistungssteigerung).
  • Einen amtlichen Lageplan des Grundstückes, Maßstab 1:500 mit allen Grenzen und Gebäuden.
  • Einen Grundriss des Keller oder des Hauses mit Angabe des neuen gewünschten Zählerplatzes.
  • Die Unterschrift des Grundstückeigentümers auf der ersten Seite des Antrages.
  • Die Unterschrift des die Hausinstallation ausführenden Fachunternehmens. Durch die Veränderung ist i.d.R. auch der Anschlusspunkt der Installation betroffen und wird vom Installateur geändert.
  • Sofern Leitungsrechte über fremde Grundstücke zur Erschließung ihres Grundstückes benötigt werden sind die erforderlichen notariellen Grundbuchauszüge zum Nachweis der Eintragung ebenfalls beizufügen.

Nach Fertigstellung der erforderlichen Arbeiten erhalten sie dann eine differenzierte Rechnung über die entstandenen Kosten zur Veränderung des Anschlusses. Die Preisfindungen erfolgt entsprechend der Grundlagen der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV des Wasserverbandes Nordhannover, hier nach dem den Verband entstandenen Aufwand.

 

Zur Information:

Nach einer Stilllegung eines Trinkwasserhausanschlusses ist dieser vollständig neu gemäß (Abschnitt (a)) zu beantragen, sofern das Grundstück oder Gebäude auf dem Grundstück gemäß der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) des Wasserverbandes Nordhannover (WVN) angeschlossen werden soll.

Hier bekommen Sie alle Informationen zu Ihrem Hausanschluß

Die unten stehenden Information stellen graphisch den Hausanschluß dar. Hier finden sie auch den Antrag

 

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