Für die Bewässerung Ihres Gartens können Sie sich einen sogenannten Gartenwasserzähler

installieren lassen. Die über diesen Zähler gemessenen Verbräuche sind von der Zahlung von Abwasser befreit.

Die Installation erfolgt durch einen Installateur Ihrer Wahl. Nach Fertigstellung muss dieser Zähler bei Ihrer

zuständigen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Vereinzelt wird für die Abnahme eines Gartenwasserzählers

eine Gebühr erhoben. Bitte beachten Sie auch, dass ein solcher Zähler der Pflicht zur Eichung unterliegt und somit alle

sechs Jahre ausgetauscht oder geeicht werden muss.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

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