Antrag auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Der Wasserverband Nordhannover hat bei der Unteren Wasserbehörde der Region Hannover die Erteilung einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von 860 Tsd. m³/a für die öffentliche Wasserversorgung für das Wasserwerk Wettmar beantragt. Das Grundwasser soll aus in der Gemarkung Wettmar befindlichen Brunnen gefördert werden.

 

Lesen Sie hierzu auch die weiteren Informationen der Region Hannover.

Antrag auf Bewilligung einer Grundwasserentnahme nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)